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Bedrohung

STRAFTAT:
BEDROHUNG ( § 241 StGB)

 

 

 

Sie werden bedroht

Auch hier gibt es viele Möglichkeiten.

Strafbar macht sich auf jeden Fall derjenige, der Sie oder Ihnen nahestehende Familienangehörige mit einem Verbrechen bedroht. (Ich schlag dich tot. Ich mach Dich kaputt?, usw.)
Es macht sich aber auch derjenige strafbar, der wider besseres Wissen Sie dadurch täuscht, daß er behauptet, er wisse von einem Verbrechen, daß demnächst an Ihnen oder Ihnen nahestehenden Familienangehörigen verübt werden soll.

Auch hier gilt:

Sie brauchen:

1. Name und Adresse der Person, die Sie bedroht
2. Adresse und Tel.-Nr. der Schiedsperson, in deren Bereich derjenige/ diejenige wohnt
3. einen Termin zur Schlichtungsverhandlung bei der zuständigen Schiedsperson